Ambulante Hilfe

Sozialpädagogische Fachleistungsstunden SGB VIII /

Assistenzleistungen SGB IX

Für Bewohner*innen, die sich für einen Auszug in eine eigene Wohnung oder WG entschieden haben, bieten wir als weitere Betreuungsform ambulante Fachleistungsstunden über den Kostenträger Jugendamt oder Sozialamt an. Für Hilfeempfänger:innen nach SGB IX bieten wir zudem eine Außenwohngruppe mit aktuell zwei Plätzen an.

Übergangssituationen (z.B. ein Umzug) beinhalten manchmal ein Potenzial für Krisen. Die Betreuung soll bei den ersten Schritten in die eigenständige Lebensführung Sicherheit und Kontakt bieten.

Das Angebot kann zudem auch für Mädchen und junge Frauen eingesetzt werden, die auf einen Platz zur Aufnahme in unser therapeutische Wohngruppe warten. Die ambulante Betreuung dient in diesen Fällen zur Überbrückung der Wartezeit und Hilfe, die aktuelle Bedarfssituation zu mindern und möglichen Krisen präventiv zu begegnen.

Für den Betreuungsumfang wird in der Hilfeplankonferenz gemeinsam ein bedarfsgerechtes Stundenkontingent vereinbart. Die Basis stellt stets die sozialpädagogische Betreuung, an die eine Betreuung aus anderen Bereichen andocken kann. Die Fachleistungsstunden können je nach individueller Absprache in den Räumlichkeiten von amanda wohnprojekte, im neuen Zuhause oder unterwegs stattfinden.

Eine ambulante Betreuung ist für Mädchen und jungen Frauen geeignet,

    • die bereits in der Therapeutischen Wohngruppe oder dem Sozialpädagogisch betreuten Wohnen gelebt und sich dort hinreichend stabilisiert haben,
    • die auf einen Platz in der Therapeutischen Wohngruppe warten,
    • die schnelle Unterstützung benötigen und eine Bedarfsermittlung,
    • die nicht mehr vom Jugendamt sondern vom Sozialamt unterstützt werden,
    • bei denen eine Reduktion oder Loslösung der Essstörungssymptome deutlich erkennbar ist,
    • die in der Lage sind, sich eigenständig in einem Haushalt zu versorgen,
    • bei denen Absprachefähigkeit und zuverlässige Bereitschaft zur Zusammenarbeit gegeben ist,
    • die eine angemessene Selbstregulation in kritischen Lebenssituationen praktizieren,
    • bei denen eine ambulante Hilfe als bedarfsdeckend und geeignet eingeschätzt wird.